Ihr Recht auf Klagseinbringung


Wenn Sie sich selbst für arbeitsunfähig halten, haben Sie das Recht, bei Ablehnung der Pension gegen diesen Bescheid kostenfrei Klage beim Sozialgericht einzureichen - 

Und zwar völlig unabhängig von anderwärtigen Auskünften, Ratschlägen oder "Abbringungsversuchen". Immer wieder hören wir von abgelehnten Pensionswerbern, dass sie bei der AK auf Pension Klagen möchten, die AK diesem Wunsch aber eher ablehnend gegenübersteht (zB "Pensionen gibts keine mehr unter 50" oder "Da haben Sie keine Aussicht.")


Wenn Ihre Pension abgelehnt wurde, bei Ihnen jedoch "vorübergehende Arbeitsunfähigkeit für voraussichtlich mehr als 6 Monate" bescheidmäßig zuerkannt wurde, und Sie Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben (siehe GKK), können Sie trotzdem auf Zuerkennung der dauernden Pension Klage einreichen (das Rehabilitationsgeld kann - wesentlich - niedriger sein als die Pensionsleistung, zudem kann gerade bei chronisch oder psychisch kranken Menschen das "Kontrollmanagement" der GKK zusätzlich eine große Belastung  sein (wie uns aus zahlreichen Anfragen und Verläufen bekannt ist). 


Es gibt - zusammenfassend - somit nur einen Grund, dass sie bei Ablehnung auf Pension nicht die Möglichkeit der Klagseinreichung nutzen:

  • wenn Sie sich für arbeitsfähig halten oder
  • bei Rehabilitanden:  wenn sie selbst überzeugt sind, dass eine Besserung in Hinsicht auf Arbeitsfähigkeit noch möglich und realistisch ist

Immer wieder wird auch die Frage an uns herangetreten, ob eine Klagseinreichung beim Sozialgericht sich negativ auf einen - eventuell später notwendigen - Pensionsantrag auswirken könnte, oder einen ev. später gestellten Antrag auf Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt.


Dazu dürfen wir sagen, dass dies unserer Erfahrung und unseren Rückmeldungen nach nicht der Fall ist. Uns ist noch nie eine Benachteiligungstendenz bei nachfolgenden Anträgen - egal welcher Art - bekannt geworden.*)




 

TIPPS für die Begutachtung bei der PVA


        bzw. zur Klagseinreichung  bei SGA

 

 

 

Sollten Sie - subjektiv - der Meinung sein, dass Ihnen - in welcher Art auch  immer - Benachteiligungen durch die PVA zuteil geworden sein könnten, können Sie sich gerne - auch anonym - an mich wenden:

shg-mobbing-graz@gmx.at.