Verfassungsrechtliche Anfrage zu Ausweispflicht als Prozessbeobachter in Österreich

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
wolfgang.brandstetter@justiz.gv.at
CC:
medienstelle.ressort@justiz.gv.at, post@bmj.gv.at
Datum:
26.10.2015 12:59:23
OFFENE ANFRAGE AN DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ, BM DR BRANDSTETTER
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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An das

Bundesministerium für Justiz

Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter

 

 
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Brandstetter!
 
Aus gegebenem Anlass (Ausweispflicht bei Prozessbeobachtung)
darf ich folgende Anfrage an das geschätzte Bundesministerium für Justiz stellen:
 
In Österreich ist (für Österreicher) KEINE gesetzliche Ausweispflicht gegeben.  
Trotzdem wurde Prozessbeobachtern in Ausübung ihres demokratischen Grundrechtes zur Teilnahme an öffentlichen Prozessen der Zutritt verwehrt, wenn kein Ausweis beim Eingang des Gerichtes vorgelegt wurde.
 
Ich ersuche freundlich um Prüfung, ob dieses Vorgehen verfassungswidrig ist, da es mir persönlich nicht rechtskonform erscheint, wenn man in Ö keinen Ausweis besitzen musst, diesen jedoch zum Zutritt eines Gerichtsgebäudes vorlegen muss, andernfalls man sein demokratisches Grundrecht der Prozessbeobachtung verwehrt bekommt.
 
Zusätzlich bitte ich um Information, aufgrund welcher Rechtsgrundlage:
  • die Ausweise kopiert werden dürfen und
  • was mit den kopierten Ausweisen der Prozessbeobachter gemacht wird (Archivierung? weitere Verwendung?)
 
Im Voraus vielen Dank für die verfassungsrechtliche Prüfung und Ihre geschätzte Information mit Angabe der Rechtsgrundlage.
 
Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung,
Eva Pichler
für Demokratie & Rechtsstaatlichkeit
 
Grundlage zur Verwehrung des Zutritts des Gerichtsgebäudes ohne Ausweis:
Hausordnung des Bezirksgerichtes Graz Ost
 
PS: Zur Information an alle Bürger dürfen wir Ihr geschätztes Antwortschreiben auf unserer Website veröffentlichen.
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Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz

Beantwortung BMJ 29.12.2015

Was nicht beantwortet wurde: Was passiert mit den Ausweiskopien?

Neuerliche Anfrage vom 29.12.2015

Aw: BMJ-99004445/0002-Pr 3/2015

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
karin.troeger@bmj.gv.at
CC:
wolfgang.brandstetter@justiz.gv.at, medienstelle.ressort@justiz.gv.at, post@bmj.gv.at
Datum:
29.12.2015 22:00:59
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Frau Dr. Linda Mittnik!
Sehr geehrte Frau Mag. Gudrun Hagen!
Sehr geehrte Frau Karin Tröger!
 
Allerbesten Dank für die geschätzte Beantwortung der Anfrage, die wir zur Bürgerinformation auf unserer Website veröffentlicht haben.
 
Da es offenbar keine Rechtsgrundlage gibt, Ausweise zu kopieren, dies jedoch dennoch durchgeführt wurde, darf ich noch bitten um Beantwortung der bisher offen gebliebenen Frage:
  • was mit den kopierten Ausweisen der Prozessbeobachter gemacht wird (Archivierung? weitere Verwendung?)

    Ich nehme an, dass es einen Grund hat, warum ein Verfassungsrechtler die Ausweiskopien im Gerichtssaal an sich nimmt, daher wurde auch in der Anfrage vom 26.10.2015 die Frage gestellt, was mit den Ausweiskopien nachfolgend geschieht.
     
 
Mit der Bitte um Ihre geschätzte Beantwortung zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
 
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Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz



Wir freuen uns über DEINE Meinung! Danke schön!

Kommentare: 3
  • #3

    Christine Perner (Donnerstag, 18 Januar 2018 12:56)

    Das BMJ schreibt: Aus besonderem Anlass kann im Einzelfall die Hinterlegung eines Ausweises verlangt werden.
    Dieses Wischiwaschi ist typisch Justiz.
    Jedenfalls möchte der Bürger wissen:
    W A S oder W E L C H E R Anlass gilt als ein besonderer, der die Hinterlegung eines Ausweises erfordert?
    Der besondere Anlass muss konktet genannt werden, andernfalls ist dies eine Willkürentscheidung!

  • #2

    franz josef adF suppanz (Dienstag, 27 Oktober 2015 00:21)

    Teilnahme als Prozessbeobachter beim Harvey Friedmann Prozess.
    rechtzeitig gekommen, meinen Freund hannes am eingang getroffen, der dufte nicht rein! Hausverbot!. Die Security dort hatte eine Liste mit ca 20 Namen, durfte ich aber nicht sehen. Hannes stand da anscheinend drauf. Auf meine Frage, wie denn die Liste hier her käme und was das überhaupt solle, bekam ich zur Antwort, dass die Geschäftsführerin die Liste runter geschickt hat. .Ich durfte dann dann rein, weil ich nicht auf der schwarzen Liste stand, die mich sonst von einer ÖFFENTLICHEN VERHANDLUNG ausgeschlossen hätte.
    Wir waren ca 30 Prozessbeoachter, die sich am Gang begrüßten. Bei den Polizisten holte ich mit ein "da hast aber gut gelernt" auf meine Bemerkung, dass in Ö ja Legislative, Judikatur und Exekutive getrennt sind, und hier gerade demnach ein Verfassungsbruch stattfindet, da hier im Haus der Judikatur die Justizwache in einem Zivilprozess zuständig ist, und nicht die Polizei. Die beiden nebenstehenden Herren in Group4 Uniform, die als GLOBAL SECURITY bekannt sind, konnten dem Dialog anscheinend nicht wirklich folgen.
    Dann kam die Richterin angerauscht und gab bekannt, dass nur 10 Prozessbeobachter erlaubt sind. Ich forderte sie unmittelbar und laut auf, einen größeren Raum zu besorgen, Darauf ergab sich, meinem Gedächtnis nach, folgender Dialog:
    "Dann beosrgen sie doch einem größeren Raum"
    "Kann ich nicht"
    "Dann gehen sie zur Geschäftsführerin,"
    "Das tu ich nicht"
    "Sie können die anwesende Öffentlichkeit nicht von einer öffentlichen Verhandlung ausschliesen. Aus welchem Paragraphen beziehen sie ihr Recht dies zu tun?"
    "Ich brauch keine Paragraphen, ich sag das so."

    Da blieb mir die Spuke weg, heute würde ich sagen:
    "Liebe Polizei, bitte verhaftet die Richterin, sie setzt hier Recht. Damit bricht sie die Verfassung.
    Liebe Polizei, ihr habt hier jetzt doch was verloren, die Richterin, nehmt sie bitte mit ;)"

    Schade dass mir die Spuke versagt hat, aber nächstes mal nicht ;)

    Einige Däumchen bekam der FB Kommentar:
    "Der Rechtsbankrott gefällt sich in seiner Selbstdarstelllung"

  • #1

    Franz Josef Suppanz (Montag, 26 Oktober 2015 23:35)

    rebloggt ;)

 

 

…falls es noch Gesetze in Ö gelten, dann nur für die Ö, für die derzeitigen illegalen Einwanderer (nachdem die sog. Flüchtlinge keine sind) gelten keine Gesetze… Vlt. sagst bei der nächsten Prozessbeobachtung – du kommst aus Syrien und hast keine Papiere…