Meldungen an das Arbeitsinspektorat

Falls in Ihrem Unternehmen Zustände vorliegen, die krank machen oder gesundheits-gefährdend sind, können Sie darüber eine Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat machen.

Dies bezieht sich insbesondere auch auf psychisch krankmachende Bedingungen (Mobbing, systematischer Psychoterror) - siehe AschG.

 

WAS IST BEI DER MELDUNG ZU BEACHTEN?

  • Schreiben Sie sich vorher in Ruhe zusammen, was Sie melden möchten.

  • Wenn Sie mehrere Betroffene im Unternehmen sind, machen Sie einzeln Meldung - je mehr sich melden, desto besser.

  • Laut Auskunft eines Arbeitsinspektorates müssen - auch anoymen - Anzeigen binnen 14 Tagen nachgegangen werden (sollte in diesem Zeitrahmen niemand seitens des AI im Unternehmen vorsprechen, fragen Sie im AI nach). Angeblich wird im Unternehmen nicht gesagt, dass eine Anzeige eingegangen ist, sondern einfach "routinemäßige" geprüft.


DATENSCHUTZ & ANONYMITÄT

  • Uns wurde versichert, dass Meldungen auch bei Angabe des Namens des Melders diese Informationen keinesfalls an die Firma mitgeteilt werden. Ebenso wird nicht erwähnt, dass eine Anzeige einging.

  • Aus Sicherheitsgründen (Korruptionsindex) empfehlen wir jedoch jedenfalls eine anonyme Meldung - schriftlich per Post oder von eigens eingerichteter Mailadresse (damit sind Rückfragen möglich, welche für das Arbeitsinspektorat oft wichtig sind).

  • Auch telefonische Meldungen mit unterdrückter Nummer können anonym abgegeben werden, und sichern trotzdem die Rückfragemöglichkeit.

Sie haben Fragen rund ums Thema haben, oder Hilfe bei der Formulierung der Eingabe benötigen, wenden Sie sich gerne an uns, alle Anfragen werden absolut streng vertraulich behandelt!


EINE FACHABTEILUNG FÜR PSYCHISCHE ERKRANKUNGEN GIBT ES NICHT

Unserer Information nach gibt es in den Arbeitsinspektoraten Österreichs keine eigenen Abteilungen für psychisch bedingte Erkrankungen - so wie es diese zB eigens gibt für Fachbereich technischer Arbeitsschutz  oder Fachbereich Verwendungsschutz.


Uns wundert das sehr, da laut AK Steiermark 2011 die Zahl der von Mobbing betroffenen Personen mit 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen angegeben ist. Ich glaube nicht, dass es andere arbeitsbedingte Erkrankungen in solchem Ausmaß gibt - dennoch ist keine eigene Fachabteilung auf den Websites der Arbeitsinspektorate ersichtlich. (Sollte Ihnen Gegenteiliges bekannt werden, informieren Sie uns bitte!)

 

ARBEITSINSPEKTORAT GRAZ 

 

8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6
zuständig für die Stadt Graz, die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Graz-Umgebung,

Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz.

Telefon: +43 (316) 482 040
Telefax: +43 (316) 482 040 - 99
E-Mail: post.ai11@arbeitsinspektion.gv.at
Bereitschaftsdienst für Meldungen von Arbeitsunfällen (außerhalb der Amtsstunden):

+43 (664) 251 70 11

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr

 

Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Es gibt für jedes Bundesland eigene Arbeitsinspektorate - siehe Standorte und Kontakte.