Wir fragen alle Parteien: Festsetzung von Mobbing als Straftatbestand

Wir haben alle wahlwerbenden Parteien (Nationalratswahl 10/2017) in Österreich befragt, ob sie sich für Schaffung des STRAFTATBESTANDES MOBBING einsetzen.

Die Antworten werden hier für Sie nach Datum des Einlanges zur Einsicht veröffentlicht.

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Auszug:  

Justizexperten haben anlässlich der StGB-Reform 2015 zur Festlegung des Straftatbestands § 107 c (Cyber-Mobbing) festgehalten:

"Zudem sind „sonstige Mobbinghandlungen“ meist auf einen bestimmten Bereich (Schule, Arbeitsplatz) beschränkt und das Opfer kann sich in schweren Fällen noch durch einen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel dem „Mobbing“ entziehen."

 

Damit gewährleisten die "Justizexperten" den Erfolg der Mobber und missachten den Grundsatz, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

 

Zur StGB-Reform 2015 hat die Selbsthilfegruppe Mobbing Graz im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme eingebracht:

https://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/stgb-reform-2015/

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03054/index.shtml

 

Foto: mit freundlicher Genehmigung von www.ethicorum.com
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