LH Pröll: freie Meinungsäußerung von Beamten erlaubt?

16.05.2014 Zwangsreligionsunterricht in NÖ-Volksschule: Landesschulratsspitze wegen Amtsmissbrauch angezeigt

 

diePresse: Kirchenlieder im Klassenzimmer:
Ein Schuljurist hatte konfessionsfreie Eltern wg. Erstkommunionsliedern im normalen Unterricht unterstützt. Das dürfte ihn seinen Job kosten.
 
Anmerkung SHG:
 
Wird die Freiheit der Meinungsäußerung im modernen Rechtsstaat für Beamte darauf beschränkt, dass man nur die Meinung seines Landeshauptmanns äußern darf?
 
Im Beitrag "Wirksamer Schutz gegen Mobbing und Diskriminierung?" von HOZA wird unter Fußnote 69  auf folgendes VwGH-Erkenntnis verwiesen, denn freie Meinungsäußerung gilt auch für Beamte!
 
VwGH 97/09/0106-8 vom 28.7.2000: Kritik an der eigenen Behörde durch einen Beamten ist nicht nur als durch das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit geschützt anzusehen, sondern auch als notwendiges Mittel zur Optimierung der Verwaltung.
 
Ob LH Pröll diese VwGH-Entscheidung kennt? Oder sich der LH diesbezüglich bilden sollte?
 
PRÖLL steht über VwGH?
derStandard: Beamter wegen Rechtsmeinung versetzt: kein Widerspruch erlaubt
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