Öff. Kritik an BR am Schwarzen Brett ist zulässig

Deutschland: Ein offener Brief am schwarzen Brett, in dem ein leitender Angestellter die Arbeit des Betriebsratsgremiums kritisiert, muss nicht abgehängt werden, da der Aushang im Wesentlichen Werturteile enthält, die vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind. weiterlesen

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