Täter darf aus Datenschutzgründen nicht ermittelt werden!

 

Gefährliche Gesetzeslücke:  Sexuelle Belästigung per Handy ist nicht strafbar.

 

Aus Datenschutzgründen darf der Belästiger nicht ermittelt werden (!).

Dass muss ein Wiener Vater feststellen als er Anzeige erstattet weil seine 12-jährige Tochter per SMS mit Sex-Videos bombardiert wird. 

Siehe ATV-Aktuell-Bericht 19.20 Uhr ab Sendeminute 4.40.

 

Es ist somit staatlich/gesetzlich erlaubt, Minderjährige mit Sex-SMS und Sex-Videos zu bombardieren. Derjenige hat nichts zu befürchten, da ihm der Datenschutz zusteht (!). Ungehindert darf er weiter seinem Hobby frönen, und sexuelle/psychische Gewalt ausüben, beschützt vom Rechts(?)Staat Österreich.

 

TÄTER WERDEN GESCHÜTZT - (minderjährige) OPFER IM STICH GELASSEN

 

Und das 12-jährige Mädchen, dass nicht weiß, wer dahintersteht, ob der Täter sie kennt, ob noch mit anderen Handlungen zu rechnen sein wird etc., hat keinen Schutz vor weiteren sex. Belästigungen/Sendungen. 

Sie darf sich weiter fürchten, vor dem Unbekannten, der ihre Privat/-Intimspähre verletzt hat, und weiter verletzten würde, wenn sie sich nicht auf eigene Kosten eine neue Handynummer besorgt. Und da sie nicht einmal weiß, wie der Täter zu ihrer früheren Handynummer gelangte, kann sie auch nicht sicher sein, ob ihm das ein zweites Mal gelingen wird...

 

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Anlässlich dieses Falles möchten wir auch an Joel erinnern, der sich nach Facebook-Mobbing vor lauter Verzweiflung vor einen Zug warf.

Bis heute weiß seine Mutter nicht, wer die Facebook-Mobber waren (diese wurden nie ermittelt - aus Datenschutzgründen!) - siehe auch ANNE WILL Mobbing im Internet - "Wir machen Dich fertig"

 

Helfen Sie mit Ihrer Zustimmung zur Petition, 

Kinder & Jugendliche zu schützen!

Zur Unterschrift

 

 

 

 

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