MEILENSTEIN IN DER RECHTSSPRECHUNG

 

Das neue OGH-Urteil ist ein Meilenstein in der Rechtssprechung,

da in diesem Urteil die Verantwortlichkeit der Führungspersonen, bei Mobbing effizient konfliktklärend  zu agieren - entsprechend der gesetzlichen Fürsorgepflicht - Rechnung getragen wird. 

 

Schreitet ein Arbeitgeber nicht „umgehend“ ein, wenn einer seiner Arbeitnehmer gemobbt wird, dann haftet er für die Folgen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hervor. Der/die gemobbte ArbeitnehmerIn hat Anspruch auf Schadenersatz.


OGH-URTEIL RIS - Arbeitsrecht



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Auszug:
Verletzung der Fürsorgepflicht für zu Schadenersatzpflicht des Dienstgebers
Wenn dem Arbeitgeber Gefährdungen zur Kenntnis gelangen, hat er daher unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen (vgl Spielbüchler in Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht I4 330 f; Krejci in Rummel, ABGB³ § 1157 Rz 31; Schrammel inKlang³ § 1157 Rz 28; 9 ObA 230/02t; RIS-Justiz RS0029841 ua).
OGH URTEIL 12 2012.pdf
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Die Presse: Arbeitgeber haften bei Mobbing am Arbeitsplatz

wien.orf.at: der Anspruch auf Schadenersatz entstehe, wenn der Chef die Fürsorgepflicht verletzt.

 

derStandard Online/Bildung:

Beitrag Dr.in Rotraud Perner

Psychische Gesundheit als Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

 

Wirschaftsanwälte: Wer als Arbeitgeber nicht reagiert, verliert!

 

Mitarbeiterin erhält wegen Diskriminierung EUR 10.800,-

Kleine Zeitung 20.12.2012
Kleine Zeitung 20.12.2012

 

 

WICHTIGE URTEILE

§ § § § § § § § § § § § § § § § § § 

 

Weiteres noch in Arbeit...

 

Veröffentlicht von Mo.B.I.P.

 

2011

AUSTRITTSRECHT mit ABFERTIGUNGSANSPRUCH bei krank machendem Dauerkonflikt (OGH 25.01.2011, 8 ObA  82/10g Lexis-Nexis-News).

 

2011

BEI MOBBING SCHADENERSATZANSPRUCH

OGH 28.06.2011, 9 ObA 132/10t)

 

2011 Leipzig

SCHMERZENSGELD BEI MOBBING

 

Parlamentarische Anfragen

 

Zur Suche:   Alle Anfragen und Beantwortungen


 Ausgesuchte parlamentarische Anfragen:

Parteipolitische Einflussnahme der SPÖ auf die Besetzung des Chefpostens des Arbeitsmarktservice Wien und offensichtlich unrichtige Beantwortung der Anfrage 12421/J vom 6.7.2012 (15951/J)

 

Parteipolitische Einflussnahme auf die Besetzung des Chefpostens des Arbeitsmarktservice Wien (12421/J)

 

Kontrolle und Evaluierung von Frauenhäusern (15166/J)

 

Sexismus, Rassismus, Diskriminierung und weitere auch sicherheitsrelevante Missstände bei den ÖBB - Mobbing bis zur fristlosen Entlassung gegen interne Kritiker? (15881/J)

 

Einführung des fünften Strafdeliktes Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof (15476/J)

 

Regieren neu - Postenschacher, Privilegien und Proporz in der PVA (3985/J) 

 

Diskriminierung aufgrund des Äußeren (15821/J) 

 

GKK Steiermark; Chaos, Köpferollen, EDV- und Finanzdebakel (3720/J)

 

Herr NR Dr. Franz Joseph Huainigg stellte eine parlamentarische Anfrage.

Thema: Die NICHT-Verankerung der Menschenwürde gemäß Grundgesetz. = Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

In Ö wurde dieses Grundrecht bis dato nicht in der Verfassungsurkunde verankert. Textvorschläge wurden zwar erarbeitet, zu einer Beschlussfassung ist es jedoch nie gekommen.

 

ANTWORT FAYMANN (Auszug):

Grundsätzlich sollte dieses Menschenrecht an der Spitze des Grundrechtekataloges verankert sein. Das Vorhaben fand jedoch bislang nicht den politisch erforderlichen Konsens... weiterlesen

 

Wikipaedia über Faymann:

Gegen ihn und seinen damaligen Kabinettsleiter Josef Ostermayer wird wegen Untreue, Amtsmissbrauchs und Verstoß gegen das Aktiengesetz ermittelt, da er die zum Infrastrukturministerium ressortierenden staatlichen Unternehmen ÖBB (Österr. Bundesbahnen) und ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs AG) zum Inserieren in Boulevardmedien gezwungen haben soll. Damit ist Werner Faymann der erste Bundeskanzler der Zweiten Republik gegen den während seiner Amtszeit strafrechtlich ermittelt wird. Thematisiert wurden diese Vorwürfe auch in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema Korruption, allerdings ohne Ladung Faymanns.

 

 

Gutachtensammlung 

der Bundes-Gleichbehandlungskommission - Senat II

 

Bundesgleichbehandlungskommission - Altersdiskriminierung

 

 

Zwangspensionierung von Frauen über 60 in Ö nicht zulässig